Die Regionalklasse, die das Schadensaufkommen in einem Zulassungsbezirk ausdrückt, ist einer
der Faktoren für die Prämienberechnung in der Kfz-Versicherung. Für 108 der circa 400 Bezirke
in Deutschland werden sich die Regionalklassen 2025 auf Basis aktueller Schadensbilanzen
ändern.
Das hat Auswirkungen auf die Versicherungsprämien von rund 9,4 Millionen Kfz-Haltern. Etwa
die Hälfte davon wird günstiger eingestuft. Freuen können sich vor allem Versicherte in Bayern,
wo fast jeder vierte in eine vorteilhaftere Kategorie rutscht. Generell finden sich in den
vergleichsweise dünn besiedelten Flächenländern die niedrigsten Schadenswerte, so auch in
Brandenburg, Schleswig-Holstein, Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern. Die
Unterschiede zwischen den Bezirken können beträchtlich sein: In Großstädten wie Offenbach
und Berlin liegt das Schadensaufkommen etwa 40 Prozent über dem Bundesschnitt, im ElbeElster-Bezirk in Brandenburg rund 30 Prozent darunter.
Eine günstigere Regionalklasse läuft allerdings nicht automatisch auf eine Beitragssenkung
hinaus. Die deutschen Kfz-Versicherer stehen enormen Kostensteigerungen – insbesondere bei
Reparaturen und Ersatzteilen – gegenüber und arbeiten defizitär. Beitragserhöhungen sind daher
unvermeidlich.
Aktuelle News
Um mehr als 28 Milliarden Euro stieg das Volumen der in Deutschland erhältlichen Publikumsund Spezialfonds im ersten Halbjahr 2024, und zwar netto, also nach Abzug der Abflüsse. Wie der
Fondsverband BVI in seiner Halbjahresstatistik mitteilte, hat das Gesamtvermögen in der Folge
das bisherige, Ende 2021 verzeichnete Allzeithoch von 4.311 Milliarden Euro erneut erreicht.
Das entspricht fast einer Verdoppelung seit 2014. Das Gros der Gelder, 2.133 Milliarden Euro,
steckt in offenen Spezialfonds, während in offenen Publikumsfonds 1.490 Milliarden verwaltet
werden. Hinzu kommen Mandate mit 630 Milliarden und geschlossene Fonds mit 58 Milliarden
Euro.
Zum jüngsten Aufwuchs trugen Rentenfonds 10,9 Milliarden Euro bei, gefolgt von Aktienfonds
mit 6,8 Milliarden. Diese resultieren aus Abflüssen aus aktiv gemanagten Fonds (-2,7 Milliarden)
und Zuflüssen in ETFs (9,5 Milliarden). Lediglich bei Misch- und Immobilienfonds gab es unterm
Strich ein Minus von 6,4 und 2,1 Milliarden Euro. Die kontinuierlichen Abflüsse aus Immo-Fonds
summierten sich damit innerhalb von elf Monaten auf 3,1 Milliarden Euro.
Bis einschließlich 2022 verursachten Blitzeinschläge deutschlandweit maximal 250 Millionen
Euro jährlich an Schäden in der Hausrat- und Wohngebäudeversicherung. Für 2023 verzeichnet
der Versicherer-Gesamtverband GDV in seiner aktuellen Blitzbilanz indes einen Sprung: 330
Millionen Euro leisteten die Versicherer für Blitz- und Überspannungsschäden, ein einsamer
Rekord.
Der geht nicht primär auf eine hohe Zahl von Schadensfällen zurück. Zwar wuchs diese um rund
50.000 gegenüber dem Vorjahr. Die Gesamtzahl von 220.000 bleibt jedoch deutlich unter dem
Niveau, das in den 2010er-Jahren verzeichnet wurde, als oftmals mehr als 300.000 Blitzschäden
pro Jahr auftraten. Vielmehr werden die Schäden im Durchschnitt immer kostspieliger. Erst 2019
wurde die Marke von 1.000 Euro pro Schaden übersprungen, 2023 waren es schon 1.460 Euro.
„Der Grund für den hohen Schadendurchschnitt ist, dass die Gebäude und Häuser technisch
immer besser ausgestattet sind“, erklärt die stellvertretende GDV-Hauptgeschäftsführerin Anja
Käfer-Rohrbach.
Die Zinswende kommt auch bei den Lebensversicherungskunden immer spürbarer an: Die meisten Gesellschaften, die bisher ihre Zahlen deklariert haben, erhöhen 2024 ihre laufende Verzinsung für klassische Kapitallebensversicherungen – nachdem die Ansprüche aus solchen Policen schon 2023 zu einem erfreulichen 6,4-prozentigen Wachstum der deutschen Vermögen beigetragen haben (wie in der Vorwoche an dieser Stelle berichtet). Die Spanne des erneuten Zuschlags beträgt 0,1 bis 1,1 Prozentpunkte, womit bei einigen Versicherern nun wieder eine Drei vor dem Komma steht.
Die Ratingagentur Assekurata geht für 2024 von einem Marktdurchschnitt von 2,45 Prozent aus. Im Vorjahr hat er sich bereits auf 2,26 Prozent „berappelt“. In Anbetracht von mehr als 80 Millionen davon berührten Policen in deutschen Schubladen machen Zehntelprozentpunkte in der Summe einen milliardenschweren Unterschied. Dessen ungeachtet ist die klassische Kapitallebensversicherung auf dem Rückzug, denn es hat sich herumgesprochen, dass Garantien teuer sind und die Rendite auf das Ersparte erheblich drücken. Fondsgebundene Produkte ohne oder nur mit Teil-Garantie erobern in der Folge seit einigen Jahren mehr und mehr Marktanteile.
Eine Wohngebäudeversicherung schützt Immobilienbesitzer vor finanziellen Verlusten infolge von Schäden durch Feuer, Blitze, Leitungswasser, Sturm oder Hagel (nicht jedoch Starkregen/Überschwemmung, Erdbeben und Schneedruck, dafür muss ein Elementarschutz abgeschlossen werden). Das auf Versicherungen spezialisierte Analysehaus softfair hat kürzlich in einem aktuellen Leistungsrating 126 Wohngebäudetarife mit mehr als 260 Varianten unter die Lupe genommen.
Im Ergebnis können die meisten Tarife überzeugen: 35 erhalten die Höchstbewertung von fünf Eulenaugen („hervorragend“), 43 werden mit vier Eulenaugen als „sehr gut“ eingestuft. Lediglich sechs Tarife erhalten nur ein Eulenauge („ausreichend“). Melanie Freund-Reupert, die bei softfair den Sachversicherungsbereich leitet, warnt jedoch: „Sowohl die Preis- als auch die Leistungsunterschiede in der Wohngebäudeversicherung sind gewaltig. Die Tarife differenzieren sich hierbei immer mehr über Tarifbausteine, und damit wird die Beratung immer komplexer.“
Radfahrer leben gefährlich
11.07.2023
Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) vermeldet eine besorgniserregende Entwicklung: Binnen zehn Jahren ist die Zahl meldepflichtiger Wegeunfälle mit dem Fahrrad von circa 22.500 auf 37.000 (2022) gestiegen. Der wachsende Absatz von E-Bikes und Pedelecs macht sich auch in der Unfallstatistik bemerkbar: Zwischen 2019 und 2022 hat sich die Zahl der Wegeunfälle mit diesen Gefährten gut vervierfacht, von 407 auf 1.650.
„Wir brauchen ein besseres Miteinander auf unseren Straßen“, kommentiert DGUV-Hauptgeschäftsführer Dr. Stefan Hussy und sieht Nachbesserungsbedarf bei der Anpassung an das veränderte Mobilitätsverhalten. „Konkret heißt das, die Vision Zero ernst zu nehmen und die Infrastruktur konsequent am Schutz der ungeschützten Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer auszurichten.“
Der gesetzliche Unfallschutz deckt nur direkte Fahrten zur Arbeitsstelle und zurück sowie Fahrten im Rahmen der Berufsausübung ab – im privaten Bereich sind Radfahrer ebenso wie Fußgänger und alle anderen daher mit einer privaten Unfallversicherung gut beraten.
Im Gegensatz zu Angestellten gelten Beamte für den Fall einer Berufsunfähigkeit als üppig abgesichert, schließlich muss sich der jeweilige Dienstherr um ihr Auskommen kümmern. Dennoch drohen vielen Beamten bei einer Dienstunfähigkeit herbe Einschnitte in den Lebensstandard, wenn sie nicht privat vorgesorgt haben. Ein keineswegs theoretisches Risiko: 2017 etwa wurden 17 Prozent der Neupensionäre als dienstunfähig in den Ruhestand versetzt. Besonders Beamte auf Widerruf und auf Probe tragen ein enormes wirtschaftliches Risiko.
Entschärfen lässt es sich mit einer Dienstunfähigkeitsversicherung. Deren Leistungsniveau lässt am deutschen Markt mittlerweile keine Wünsche mehr offen, wie eine aktuelle Analyse der Ratingagentur Morgen & Morgen illustriert: 15 der 24 untersuchten Tarifangebote landen in der Top-Kategorie (fünf Sterne). Voraussetzung dafür ist, dass die Bedingungen eine „echte“ Dienstunfähigkeitsklausel enthalten. Damit verzichtet der Versicherer auf das Recht, im Leistungsfall die Dienstunfähigkeit selbst überprüfen zu lassen. Zudem müssen neben Beamten auf Lebenszeit auch solche auf Widerruf und auf Probe eingeschlossen sein.
Eine halbe Million Wärmepumpen möchte die Bundesregierung ab 2024 jährlich in Deutschland installiert wissen. Zu den Widrigkeiten gehört eine eklatante Knappheit an Geräten und geschulten Installateuren. Schon wird wiederholt von Wärmepumpen-Diebstahl berichtet, was angesichts von Preisen bis zu 60.000 Euro und der oft ungeschützten Lage vor dem Haus kaum verwundert. In solchen Fällen, aber auch bei Beschädigung zum Beispiel durch einen Sturm, stellt sich die Frage, inwieweit die Gebäudeversicherung greift.
Eine pauschale Antwort gibt es darauf nicht. Denn zum einen schließen einige Versicherer Wärmepumpen komplett aus, da sie nicht zum Gebäude gehören, während andere sie bei einer direkten Verbindung mit dem Gebäude mit abdecken. Zum anderen variiert das Spektrum der eingeschlossenen Gefahren. Wohngebäudeversicherungen erstrecken sich meist nicht auf Diebstahl und Vandalismus, sondern springen bei Schäden durch Feuer, Leitungswasser oder Naturgefahren ein.
Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte den Deckungsumfang der eigenen Gebäudepolice checken und im Zweifel eine Elektronikversicherung für die Wärmepumpe abschließen. Für oft weniger als zehn Euro pro Monat deckt sie nicht nur Diebstahl und Vandalismus ab, sondern auch beispielsweise Fehlbedienung oder Überspannung.
Von 110 Millionen (2021) auf 140 Millionen Euro stieg 2022 die Summe, die von deutschen Versicherern innerhalb eines Jahres für entwendete Fahrräder gezahlt wurde – ein zuvor unerreichter Wert. Dabei blieb die Zahl der Diebstähle mit 140.000 um rund 10.000 unter der des bisherigen Rekordjahres 2019. Die versicherten Zweiräder sind allerdings deutlich teurer geworden, oder die Diebe greifen gezielter nach den hochwertigen Modellen. Die durchschnittliche Schadenssumme, 2019 noch 720 Euro, schwoll jedenfalls auf 970 Euro an und überkompensierte damit die geringeren Deliktzahlen.
Die Versicherer raten dazu, kostspielige Räder auch dann mit einem Schloss zu sichern, wenn sie im Keller stehen. Zudem kann sich der Abschluss einer Fahrradversicherung bzw. -klausel auszahlen, denn die Hausratversicherung bietet je nach Tarif nur begrenzten Schutz. So ist die Deckung für Fahrraddiebstahl beispielsweise häufig auf einen bestimmten Prozentsatz der Versicherungssumme beschränkt, was für teure E-Bikes oder Mountainbikes oft nicht ausreicht. Zudem gilt in vielen Verträgen eine Nachtzeitklausel, die den Schutz zwischen 22 und 6 Uhr auf die heimischen Räumlichkeiten begrenzt.